LFS Klessheim

Wie werde ich Gärtner?

Gärtner ist ein Lehrberuf, der als duale Ausbildung in einer anerkannten Lehrgärtnerei vermittelt und durch die Absolvierung der Berufsschule ergänzt wird. Die reguläre Lehrzeit beträgt 3 Jahre.

Gärtner ist ein Beruf für junge Menschen, die Freude am Werden und Wachsen von Pflanzen haben.
Die Vielfalt der Pflanzenwelt und die Anforderungen an ihre Kultur unter wirtschaftlich optimierter Heranzucht erfordern nicht nur Wissen, sondern auch Einfühlungsvermögen.
Immer mehr Technik ist notwendig, um umweltgerechte Produktion mit dem Einsatz automatisierter Kultursteuerung zu gewährleisten.
Die vielfältige Verwendung der Pflanzen zur Bereicherung des menschlichen Lebensraumes stellt hohe Anforderungen an gestalterische und kreative Fähigkeiten.
Unser Beruf beschäftigt sich mit der Heranzucht von Blumen und Zierpflanzen, Gemüse und Früchten sowie Gehölzen und Stauden für unseren Lebensraum.
Neben der Produktion hat der Gärtner auch mit Gestaltungsarbeiten in der Verwendung der Pflanzen zu tun.
Viele Lehrbetriebe sind Endverkaufsbetriebe, das heißt, Kundenberatung und Verkaufstechnik sind ebenfalls wichtige Bestandteile der Ausbildung.


Organisationsform Berufsschule

Die 8 Wochen Berufsschule pro Lehrjahr werden lehrgangsmäßig geführt.
Die genauen Termine werden jährlich von der Schulbehörde für das kommende Schuljahr festgelegt. Der ungefähre Zeitplan ist wie folgt:
1. Jahrgang: Jänner – März
2. Jahrgang: September – November
3. Jahrgang: November – Jänner
Die Termine für das laufende bzw. folgende Schuljahr finden Sie unter `Termine`.


Anmeldung zur Berufsschule

Eine eigene Anmeldung zur Berufsschule ist nicht notwendig.
Mit dem Abschluss eines Lehrvertrages mit dem Ausbildungsbetrieb erfolgt über die zuständige Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Landwirtschaftskammer die Meldung an die Berufsschule.
Die Einberufung in die einzelnen Lehrgänge erfolgt im Postweg an die Lehrbetriebe in etwa 1 Monat vor dem Schulbeginn.


Lehrzeitanrechnung

Voraussetzung für den Beginn einer Lehre ist der Abschluss der Pflichtschule. Wurden darüber hinaus bereits andere Schulen absolviert oder andere Lehrberufe abgeschlossen, so kann je nach Schultyp bzw. Lehrberuf eine Verkürzung der Lehrzeit genehmigt werden.
Nähre Informationen dazu erhalten Sie bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg - www.lehrlingsstelle.at


Lehrabschluß

Die Abschlußprüfung zum Gärtnerfacharbeiter wird von der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg organisiert und durchgeführt - www.lehrlingsstelle.at